Bundesweit gibt es eine Vielzahl an Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen, die sich als Dolmetscher_innen im Gemeinwesen aus- und weiterbilden möchten. Es besteht jedoch eine enorme Bandbreite u.a. hinsichtlich des Umfangs, der Lernziele und -inhalte und der Anforderungen. Viele dieser Bildungsmaßnahmen schließen nicht mit einer Prüfung ab bzw. bewerten in einer Prüfung theoretische Kenntnisse. Das Dolmetschen als Handlung erfordert aber eine performative Prüfung. So kann es sein, dass Dolmetscher_innen zwar theoretisch wissen, wie man dolmetscht, aber nicht, ob sie dies auch praktisch können. Dies erschwert die Professionalisierung im Bereich des Dolmetschens im Gemeinwesen.
Im Projekt Qualifizierung „Dolmetschen im Gemeinwesen“ haben Dolmetscher_innen eine fundierte Qualifikation erhalten. Gleichzeitig gibt es Dolmetscher_innen, die über die Jahre viele Fortbildungen besucht haben und daher nur schwer für den Besuch einer umfassenden Qualifizierung zu begeistern sind. In einem Anerkennungsverfahren, das die Gleichwertigkeit von Fortbildungen und Dolmetscherfahrung zur Qualifizierung „Dolmetschen im Gemeinwesen“ überprüft, wurde diesen Menschen die Möglichkeit geboten, ihr Können unter Beweis zu stellen – in einer praktischen Prüfung mit anschließendem Reflexionsgespräch zu ihrer Dolmetschhandlung.
Das Projekt hat folgende Ziele verfolgt
07/2020-11/2022
Im Rahmen des rund zweijährigen AMIF-Projekts „Qualitätsoptimierung für Fachkräfte und Sprachmittler_innen“ wurden die Ziele im Teilprojekt „Äquivalenzprüfung“ mit Hilfe folgender Module erreicht:
Das Äquivalenzverfahren zur Qualifizierung „Dolmetschen im Gemeinwesen“ richtet sich an Dolmetscher_innen, die schon länger im Gemeinwesen tätig sind und bereits viele Fortbildungen besucht haben. Viele Dolmetscher_innen haben trotz langjähriger Berufserfahrung noch nie ein qualifiziertes Feedback zu ihrer Dolmetschhandlung bekommen und keine Möglichkeit gehabt, ihre Kompetenz prüfen und nachweisen zu lassen.
Dolmetscher_innen mit umfangreichem Vorwissen aus Beruf und Aus-, Fort- und Weiterbildung oder Studium konnten ohne an einem weiteren Schulungsangebot teilnehmen zu müssen, durch das Äquivalenzverfahren im Rahmen der Prüfung zeigen, dass Sie die Qualitätsmindeststandards erfüllen.
Personen, die am Äquivalenzverfahren teilgenommen haben, mussten folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das Äquivalenzverfahren schließt mit einer praktischen und mündlichen Prüfung ab. Die Teilnehmer_innen erhielten eine Prüfungsurkunde, in der die Note bescheinigt wurde.
Die Teilnahme war für die Kandidat_innen gebührenfrei. Die Kosten für diese Prüfung wurden vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union sowie den beteiligten Projektpartner_innen getragen.
Im Rahmen dieses Projektes sollten insgesamt 10 Prüfungen durchgeführt.